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Allgemeine Geschäftsbedingungen der go! Vertriebsagentur

Stand: 01.03.2025

Der Vertrag kommt mit der go! Vertriebsagentur, Sandhauser Str. 99, 13505 Berlin, Persönlich haftender Inhaber: Marc Dittberner zustande. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der go! und dem jeweiligen Auftraggeber und werden mit der Bestellung ausdrücklich anerkannt.​

1. Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter
 

(1) Angebote von der go! sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag des Auftraggebers und Annahme von der go! zustande.


(2) Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung unter dem Angebot, als auch durch die Übersendung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. Fax) oder die Übermittlung per Telefon rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt die go! insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der einzustellenden Informationen besitzt. Dies gilt insbesondere für alle entsprechenden Rechte an Bildern und / oder Logos. Dazu überträgt der Auftraggeber an die go! ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen, sowie Datenbanken oder jeden anderen Produktinformationen zur Erfüllung dieses Vertrages durch die go!, einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM, und jeder bekannten oder unbekannten digitalen und/oder mobilen Ausprägung, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken. Der Auftraggeber stellt die go! von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von der go! bleiben unberührt. Soweit es für die Erbringung der von der go! geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber go! das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung des Auftraggebers sowie für die Durchführung der von der go! geschuldeten Leistungen ggf. erforderliche Materialien ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt die go! im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.


(3) Der Auftrag ist angenommen, wenn die go! ihn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen zurückweist.

2. Inhalt des Vertrages

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem durch die go! angenommenen, konkreten Auftrag des Auftraggebers unter Berücksichtigung der nachstehenden abstrakten Beschreibungen der von der go! angebotenen Leistungen:

2.1 Homepages, Apps, Mobile Webseiten


(1) Die go! stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Dienstleistungsvereinbarung eine gestaltete Internetpräsenz bzw. App-Präsenz und die damit verbundenen Dienste zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang für Homepages ist unter www.go-online.jetzt/homepages bzw. für mobile Webseiten und Apps unter www.go-online.jetzt/firmen-apps beschrieben und nur wie dort dargestellt zu beziehen. Die go! räumt dem Auftraggeber für die Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Pflege eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten zugänglich zu machen.


(2) Im Fall einer Ablehnung oder einer nachträglichen Löschung der mobilen Applikation aus einem oder mehreren App Stores entfällt die Verpflichtung auf Erfüllung dieses Vertragsbestandteils durch die go!. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt.

(3) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen, oder zu ändern, zu übersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige Derivate zu erstellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überlassung oder Einsichtnahme des Quellcodes der überlassenen Software besteht nicht.


(4) Die go! vermittelt die Anmeldung und Registrierung von Wunschadressen als SecondLevel-Domain. Die nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls die go! dem Auftraggeber eine Wunschadresse als Subdomain unterhalb einer SecondLevelDomain zur Verfügung stellt.


(5) Die go! betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrages die von dem Auftraggeber über die go! angemeldeten und registrierten Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien und Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen.


(6) Nach Fertigstellung der Endversion ist der Auftraggeber zur Abnahme der Homepage bzw. der App verpflichtet, sofern sie im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist.


(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die go! berechtigt, die dem Auftraggeber zugeordneten Domainnamen zu löschen bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabestelle zu beauftragen, auch wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter mitgeteilt worden ist.


(8) Sollte der Auftraggeber oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter mit schriftlich nachzuweisender Zustimmung des Auftraggebers nach Vertragsende die Weiterbenutzung eines Domainnamens über einen anderen Anbieter wünschen, wird die go! hierzu unverzüglich die erforderliche Freigabe ohne zusätzliches Entgelt erteilen, sofern der Auftraggeber gegenüber der go! bestehende Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vollständig ausgeglichen hat.


(9) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von der go! steht die go! an dem zur Verfügung gestellten Domainnamen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist die go! nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, den Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder aber entgeltlich unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.


(10) Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt die go! dem Auftraggeber zu bestimmten Produkten E-Mail-Accounts zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen E-Mail-Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E-Mail-Accounts nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.


(11) Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware und Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der Internetpräsenz oder Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber die Internetpräsenz sowie die go! Leistungen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:


a) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder EMails (sog. „Spamming/MailBombing“);


b) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten mit dem Empfang von Werbe-E-Mails ausgegangen werden;


c) das Fälschen von Mail oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code;


d) die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter.
Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch die go! findet nicht statt.


(12) Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den gesetzlichen Vorschriften auf seinen Webseiten verpflichtet. Die go! übernimmt keine Verantwortlichkeit in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.


(13) Die Nutzung der Internetpräsenz erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.

 

2.2 Suchmaschinenmarketing 


(1) Die go! wird für den Auftraggeber bei Internetsuchdiensten (z. B. Google oder Bing) ein Werbekonto einrichten, welches von der go! verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der go! zustande.


(2) Der Auftraggeber akzeptiert hierzu ebenfalls die Nutzungsbedingungen der verwendeten Internetsuchdienste. Bei Beauftragung von Google Ads gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://payments.google.com/u/0/paymentsinfofinder abzurufen sind. Bei Beauftragung von Microsoft Advertising gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://about.ads.microsoft.com/en-us/resources/policies/microsoft-advertising-agreement abzurufen sind.


(3) Die go! wird auf diesem Werbekonto Suchwörter für den Auftraggeber einbuchen, bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch die Internetsuchdienste für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.


(4) Die go! wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Werbekonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf den Webseiten der Internetsuchdienste erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.


(5) Die go! wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.


(6) Die go! kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.


(7) Die go! wird bei der Auftragsdurchführung nach eigenem Ermessen unterschiedliche Keyword-Optionen wählen, mit denen der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schalten die Internetsuchdienste die Anzeigen des Auftraggebers für relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird alleindurch die Internetsuchdienste bestimmt. Die go! übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von den Internetsuchdiensten im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.


(8) Der Auftraggeber kann, bei Standard-Auftragspaketen, jederzeit über eine Onlineschnittstelle ein Reporting abrufen, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Zugangsdaten zu dieser Onlineschnittstelle erhält der Auftraggeber bei Aktivierung seiner Suchmaschinenwerbung. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von go! auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen. Bei individuelle Auftragspaketen wird ein individuelles Reporting erstellt.


(9) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wird, überträgt die go! das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber zum Vertragsende noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit dieses Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht.

(10) Die go! erhebt für den vereinbarten monatlichen Verkaufspreis in das bei den Internetsuchdiensten einzubuchende Mediabudget eine Servicepauschale von 25% des Verkaufpreises auf.

 

Abweichungen von dieser Staffelung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der go!.

 

2.3. Social Media-Anzeigen, Social-Profile, Social Media Content Creation, Google Business Content Creation

 

(1) Nachfolgend genannte „Social-Media-Kanäle“ können die Dienste Facebook, Google Business Profil, Instagram, LinkedIn, Pinterest, TikTok, Xund Xing, umfassen. Die Liste der Social Media-Kanäle kann von der go! beliebig verändert werden. Dies geschieht nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.

 

(2) Die go! wird für den Auftraggeber in Social-Media-Kanälen in einem go! eigenen Benutzerkonto Anzeigen einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und HMS zustande.

 

(3) Die go! wird auf diesem Benutzerkonto Anzeigen für den Auftraggeber einbuchen, die dem jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.

 

(4) Die go! wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.

 

(5) Die go! kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius oder Zielgruppeneinstellung) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.

 

(6) Die go! wird dem Auftraggeber im Falle der Erstellung von Profilseiten bei Social Media-Kanälen Zugriffsrechte zur Pflege von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst für die Pflege von Inhalten verantwortlich.

 

(7) Die go! postet und kommentiert auf den Social-Media-Kanälen ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers. Die go! kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nach. Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den Auftraggeber. Für Urheberrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und dergleichen auf Social-Media-Kanälen haftet der Auftraggeber. Für Schäden, die durch Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit der go! auf den Social-Media Kanälen des Auftraggebers für den Auftraggeber oder Dritten entstehen, haftet die go! nicht

2.6. Suchmaschinenoptimierung (SEO)

 

(1) Die go! optimiert die mit dem Auftraggeber abgestimmten Suchbegriffe in der betreffenden Suchmaschine mit dem Ziel, die Webseite des Auftraggebers professionell zu vermarkten.

 

(2) Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters.

 

(3) Die go! übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung der Webseite des Auftraggebers durch einen bestimmten Suchmaschinenanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung der Webseite in den Suchergebnissen. Dies gilt ebenfalls für eine Löschung der Webseite aus den Ergebnissen eines oder mehrerer Suchmaschinenanbieter.

3. Zurückweisung des Auftrags durch die go!, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Änderungswünsche und Wettbewerb

 

(1) Die go! behält sich vor, auch angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind, der Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen von der go! verstößt oder der Inhalt gegen die Werberichtlinien von Erfüllungsgehilfen verstößt. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und / oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. Die go! ist darüber hinaus berechtigt, Dienstleistungen oder Zugänge im Falle einer gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung zu sperren. Die go! wird den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber bleibt der go! gegenüber vergütungspflichtig.

 

(2) Ist es dem Auftraggeber aus nicht von der go! zu vertretenden Gründen nicht möglich, die für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit Dritten einzugehen, stellt dies die go! von seiner diesbezüglichen Leistungspflicht frei.

 

(3) Der Auftraggeber stellt die go! auf Anfrage alle für die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen sowie insbesondere Fotos o.ä. zu Verfügung. Die go! ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Vornahme der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die go! den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.

 

(4) Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an die go! zu richten.

4. Vergütung bei Kündigung, Terminausfallgebühren

 

(1) Kündigt der Auftraggeber oder die go! den Vertrag, so gilt mit Hinblick auf den Zahlungsanspruch von der go! Folgendes:

 

a) Für alle vereinbarten Leistungen, mit Ausnahme Content Engagement Ads, Google Ads, Microsoft Ads, Multichannel-Werbung, Tik Tok Ads, TV-Banner, Social Media-Anzeigen, Spotify Ads, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Xing Ads oder YouTube Ads hat der Auftraggeber folgende Vergütung an die go! zu zahlen,

 

• bei Kündigung nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
 

• nach Beginn der Arbeiten durch die go!, aber vor Abschluss (Gestaltungsphase): 70 % des vereinbarten Verkaufspreises;

• nach Abschluss der Arbeiten (Abschluss der Gestaltungsphase): 100 % der vereinbarten Vergütung.

 

b) Soweit der Vertrag Content Engagement Ads, Google Ads, Microsoft Ads, Multichannel-Werbung, TikTok Ads, TV-Banner, Social Media-Anzeigen, Spotify Ads, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Xing Ads oder Youtube Ads, umfasst, hat der Auftraggeber folgende Vergütung an die go! zu zahlen,

 

• bei Kündigung nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung; V 4 Seite 5

 

• nach Start der Kampagne die entstandenen Mediakosten zuzüglich der vollständigen Servicepauschale. In allen Fällen sind die ersparten Aufwendungen von der go! anzurechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.

 

(2) Ist der Auftraggeber der Aufforderung von der go! zur Mitwirkung, insbesondere über die Zurverfügungstellung von Informationen, die für die Leistungserbringung notwendig sind, auch nach entsprechender Aufforderung und Fristsetzung nicht nachgekommen, so gilt der Vertrag als aufgehoben. Mit Hinblick auf den Vergütungsanspruch von der go! gilt Abs. 1 entsprechend. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

 

(3) Fällt ein zwischen dem Auftraggeber und der go! vereinbarter Besuchstermin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen aus, ist die go! berechtigt, Terminausfallgebühren wie folgt zu berechnen:

 

a) Firmenvideo, Fotopaket, Google Street ViewTrusted, Premium 3D-Tour:

 

• 4 Arbeitstage vor Termin: 100Euro

 

• 2 Arbeitstage vor Termin: 170Euro

 

• 1 Arbeitstag vor Termin bzw. am selben Tag: 350Euro

 

b) Homepage, Homepage-Neugestaltung, App:

 

• 4 Arbeitstage vor Termin: 75 Euro

 

• 2 Arbeitstage vor Termin: 100Euro

 

• 1 Arbeitstag vor Termin bzw. am selben Tag: 150Euro

 

Als Arbeitstage werden die Wochentage Montag – Freitag vereinbart.

5. Korrekturabzüge

 

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzüge oder Abdrucke. Sofern die go! einen Korrekturabzug übersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an die go! zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.

6. Preise, Abnahme, Fälligkeit, Verzug, Kündigung

 

(1) Die go! ist nach Ablauf der Abrechnungsperiode berechtigt, die Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer von der go! gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Die go! weist den Kunden in der Änderungsmitteilung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

 

(2) Der Auftraggeber und die go! sind sich darüber einig, dass die Abnahme der Leistung durch die Zurverfügungstellung der Leistung durch die go! erfolgt. Soweit die go! dem Auftraggeber die Zurverfügungstellung der Leistung mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 7 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

 

(3) Die go! stellt dem Kunden über die vertraglich vereinbarten Leistungen nach deren Fertigstellung eine Rechnung aus. Rechnungen von der go! sind sofort und ohne Abzug fällig.

 

(4) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die erste vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 12,50 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 7,20. Darüber hinaus behält sich die go! das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

 

(5) Ist vertraglich eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht, in Verzug, so wird die gesamte Forderung auf einmal fällig. Darüber hinaus ist die go! berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch die go! bleibt vorbehalten.

 

(6) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von der go! ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Laufzeit, Abonnement („Abo“) und Kündigung

 

(1) Der zwischen der go! und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags („Abo“) vereinbart wurde. Wurde eine automatische Verlängerung („Abo“) vereinbart, muss der Vertrag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

 

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. Die go! ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:

 

a) Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers;

 

b) Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise mit einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht;

 

c) Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen;

 

d) Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.

 

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

8. Haftung

 

(1) Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die darin enthaltene Haftungsregelung unberührt.

 

(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von der go! auf das 5-fache der Auftragssumme beschränkt. Diese Beschränkung ersetzt nicht den Nachweis des Schadens.

 

(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden auf Grund von Datenverlusten oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität, der auf dem PC-System des Auftraggebers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard-und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch Dritte z.B. in Form von Hackerangriffen, oder die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können, ist ausgeschlossen.

 

(4) Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten. Erklärungen Dritter aus der Sphäre des Auftraggebers hat dieser gegen sich geltend zu lassen.

 

9. Gewährleistung

 

Die go! ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung des Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

 

a) durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) und/oder Hardware;

 

b) durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online Dienstes oder anderer Betreiber;

 

c) durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern;

 

d) durch Rechnerausfall bei der go! oder seinen Dienstleistern;

 

e) durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern).

 

Die go! übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der von der go! geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

 

10. Moderation, Nutzersicherheit und Beschwerden

 

(1) Die go! moderiert Nutzerinhalte gemäß geltendem Recht. Bei Hinweisen auf unzulässige Inhalte wird der Kunde informiert und zur Stellungnahme sowie Entfernung der Inhalte aufgefordert. Erfolgt keine Reaktion, können Zugriffe gesperrt werden.

 

(2) Beschwerden zu Inhalten oder Sicherheitsfragen können über das Beschwerdeformular eingereicht werden. Reaktionen erfolgen in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Bei ungelösten Fällen ist eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich.

 

11. Rückverfolgbarkeit und Verantwortung

 

(1) Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Identität verpflichtet. Die go! kann diese Daten überprüfen und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben an Behörden weitergeben.

 

(2) Für veröffentlichte Inhalte trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung und sichert zu, alle nötigen Rechte zu besitzen. Bei Rechtsverstößen können Inhalte entfernt und Zugänge gesperrt werden.

 

12. Zugangsdaten

 

(1) Der Auftraggeber erhält oder erstellt für bestimmte Produkte eine Benutzerkennung und ein Kennwort. Diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

(2) Bei Verdacht auf Missbrauch oder Kenntnisnahme durch Dritte ist die go! unverzüglich zu informieren und das Kennwort zu ändern.

 

(3) Der Auftraggeber haftet für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen – insbesondere bei Änderungen im Homepage-Bereich mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Folgen. Eine Haftung von der go! ist ausgeschlossen.

 

13. Nutzung von Werkzeugen aus dem Bereich „Künstliche Intelligenz“

 

(1) Der Auftraggeber stimmt zu, dass die go! im Rahmen der Auftragsbearbeitung Werkzeuge aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz nach billigem Ermessen nutzt.

 

(2) Trotz sorgfältiger Auswahl und Anwendung dieser Werkzeuge übernimmt die go! keine Haftung oder Gewährleistung für die Ergebnisse, Entscheidungen oder Handlungen, die auf den von diesen Werkzeugen bereitgestellten Informationen oder Analysen basieren.

 

(3) Wo immer möglich, setzt die go! KI-Werkzeuge ein, die nicht mit den von der go! eingegebenen Daten trainiert werden. Dennoch kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass einige dieser Tools die eingegebenen Daten für Trainingszwecke nutzen.

 

(4) Es obliegt dem Auftraggeber, sicherzustellen, dass er nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, die er zur Bearbeitung freigeben möchte, und er erkennt an, dass die go! keine Kontrolle über die Datenverarbeitungspraktiken Dritter hat.

 

14. Änderung der AGB

 

(1) Die go! ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werdendem Auftraggeber an die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende E-Mail-Adresse übersandt.

 

(2) Widerspricht der Auftragnehmer den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. Die go! wird den Auftraggeber im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.

 

(3) Im Fall des Widerspruches ist die go! berechtigt, die zwischen der go! und dem Auftraggeber bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB mit einbezogen wurden, ordentlich zu kündigen.

 

15. Kooperationspartner, Datenspeicherung, Übertragung an Dritte, Agenturen

 

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Werbung auch in andere Verzeichnisse und soziale Netzwerke übernommen wird. Die go! haftet nicht für Abweichungen in Art und Umfang der Einträge.

 

(2) Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.

 

(3) Die go! ist befugt, den Vertrag als Ganzes mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine Zustimmung.

 

(4) Soweit der Auftrag über eine Agentur abgewickelt wird, haftet die Agentur für die Richtigkeit der übermittelten Daten. Eine Agenturvergütung für andere Agenturen setzt voraus, dass die go! die Texte der Eintragungen und technisch wiedergabefähige Vorlagen liefert und den Auftrag im eigenen Namen erteilt. Die von der go! gewährte Mittlervergütung (Provision) darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die go! muss für jeden seiner Auftraggeber einen gesonderten Auftrag erteilen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlichen Informationen bereitstellen.

 

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand; anwendbares Recht

 

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

(2) Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Berlin vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

 

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

 

Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

 

Die go! nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetztes teil. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.

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