Gründe 2021 für einen Online Shop
Wenn Sie im Jahr 2021 einen Online Shop planen, kann es damit zu tun haben, dass Sie neue Wege suchen um Geschäfte zu generieren. Durch die Pandemie suchen Unternehmen Möglichkeiten, Umsätze aus dem rasant steigenden Online Handel zu generieren.
Es ist längst kein umstrittenes Thema mehr, dass Kunden online nach neuen Produkten suchen, oder immer weniger Zeit haben beim Händler den Kauf vorzunehmen.
Ich persönlich war schon immer am meisten von dem Vorteil überzeugt, dass ein Online Shop rund um die Uhr für Sie arbeitet. So können Kunden, die keine Kaufentscheidung treffen, abends online doch noch Ihr Kunde werden.
Heutzutage ist es auch nicht mehr schwer einen Online Shop zu erstellen. Gerade zu Beginn können Sie mit einfachen Shop Systemen beginnen.
Die rechtliche Seite bitte nicht übersehen
Ohne Ihnen die Lust auf einen Online Shop zu nehmen, möchte ich Ihnen die Praxis aufzeigen. Es gibt unzählige Gesetze , Vorgaben der EU und Urteile. Hinzu kommen teure Abmahnungen nicht nur von Rechtsanwälten und Abmahnvereinen, sondern auch von Wettbewerbern.
Es schadet also nicht, gewisse Grundkenntnisse zu den rechtlichen Fragen zu haben. Diese möchte ich Ihnen hiermit vorstellen.
9 Punkte, auf die Sie achten sollten
Lassen Sie sich auf jeden Fall auch rechtlich beraten. Nutzen sie dafür auch die Online Plattform www.e-recht24.de. Dieser Leitfaden von 10 Punkten, die Ihnen bei der Erstellung eines Online Shops unterstützen soll, ersetzt nicht die rechtliche Beratung eines individuellen Projektes.
1.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]
Was mich persönlich gewundert hat, ist das es tatsächlich keine gesetzliche Pflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt. Allerdings muss jeder Shopbetreiber Punkte wie Zahlung, Vertragsabschluss usw. regeln.
Und durch die zahlreichen Informationspflichten des Fernabsatzrechts gibt es indirekt doch eine Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
Jeder der bereits negative Erfahrungen gemacht hat, wird nicht bestreiten, dass AGB´s das rechtliche Rückgrat bei Bestellungen Ihrer Kunden im Online Shop sind.
Zusätzlich geben Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihnen als Händler die Möglichkeit, sich einen Vorteil gegenüber den gesetzlichen Regelungen zu schaffen.
Beispiele für oft verwendete unwirksame AGB-Klauseln:
Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich
Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern
Die salvatorische Klauseln sind unzulässig
Transportgefahr trägt der Kunde bei Verbraucherverträgen
Ersetzungsklauseln (Lieferung "gleichwertiger" Produkte)
Pflicht zur Untersuchung und Rüge von Beschädigungen bei Verbrauchern
Bilder und Beschreibungen sind unverbindlich
Fehlerhafte Einbindung von AGB
Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam werden, müssen diese entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. Die AGB´s nur online auf der eigenen Internetseite zur Verfügung zu stellen, genügt nicht.
Grundsätzlich gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn:
der Shopbetreiber den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweist
der Kunde die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen
der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.
2.) Lieferzeiten, Preisangaben und Versandkosten
Lieferzeiten
Grundsätzlich gilt, dass wenn Sie Waren in Ihrem Online Shop anbieten, dass Sie diese auch „sofort verfügbar haben“. Das bedeutet eine Lieferung innerhalb weniger Tage. Bei Waren, die nicht innerhalb von 5 Tage lieferbar sind, muss auf eine längere Lieferzeit hingewiesen werden.
Zudem hat die letzte Änderung des Widerrufsrechts auch neue Pflichten im Hinblick auf die Angaben der Lieferzeit gebracht.
Circa-Angaben sind jetzt tabu. Es darf bei der Berechnung auch nicht mehr auf den Zahlungseingang beim Händler abgestellt werden.
Achten Sie bei den Lieferzeiten auf folgende Punkte:
Geben Sie evtl. längere Lieferzeiten an
Verwenden Sie keine ca. Angaben
Geben Sie ausreichend Hinweise zur Berechnung der Lieferfrist
Ist die Lieferzeit länger als 5 Tage, weisen Sie darauf hin!
Preisangaben und Versandkosten
Laut der Preisangabenverordnung müssen Preise in Shops korrekt und vollständig angegeben werden. Auch die Mehrwertsteuer muss angegeben werden. Hinzu kommen Angaben zum Versand.
Geben Sie Ihrem Kunden die Möglichkeit, die AGB zur Kenntnis zu nehmen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.
3.) Datenschutzerklärung in Online Shops
Shopbetreiber sollten und müssen auch Ihren Kunden bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten mitteilen. Datenschutz schafft Kundenvertrauen und ist rechtlich vorgeschrieben.
Im Kaufprozess des Online Shops sind Eingaben von Daten zur Abwicklung der Bestellung notwendig. In diesem Fall ist eine Unterrichtung an den Kunden ausreichend.
Bei Weitergabe von Kundendaten in anderen Fällen ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich.
Folgende Abmahnfallen lauern beim Datenschutz
Keine Datenschutzerklärung im Shop
Unvollständige Datenschutzerklärung im Shop
Keine Ausführungen zum Umgang mit Kundendaten
Keine Ausführungen zu Analytics, Facebook & Co.
Falsche Einbindung der Erklärung im Shop
4.) Das Impressum für Online Shops
Ein häufiger Abmahngrund in Shops sind Impressumsverstöße. Jeder Onlineshop muss über eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügen.
Die häufigsten Abmahnfallen im Impressum sind
das Abkürzen des Vornamens des Betreibers
fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis
unvollständige Kontaktangaben
fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID
fehlende berufsspezifische Angaben
5.) Newsletter in Online Shops
Newsletter könnten für Ihren Online Shop auch in Zeiten von sozialen Medien wie Instagram, Facebook oder Twitter ein wirksames Marketinginstrument sein.
Leider kann man hier rechtlich sehr vieles falsch machen. Die Gerichte fordern ein strenges Double Opt In, für Bestandskunden gelten andere Regelungen.
Abmahnfallen Newsletter
Sofortige Versendung des Newsletters (single opt in statt double opt in)
Widerspruchslösung (Empfänger muss dem Empfang widersprechen)
Kein Impressum im Newsletter
Unvollständige Preisangaben im Newsletter
Fehlender Hinweis auf Widerspruch bei Bestandskunden
6.) Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Durch die letzte Gesetzesänderung 2014, die zu zahlreichen Änderungen geführt hat, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Abmahnungen von Shopbetreibern. Diese haben die Änderungen häufig nicht umgesetzt.
Abmahnfallen Widerrufsrecht
Verwenden einer veralteten Widerrufsbelehrung (Gesetzesänderung im Juni 2014)
die fehlerhafte Anwendung und Anpassung der zahlreichen Alternativen der neuen Widerrufsbelehrung
Falsche Regelung zu Kosten des Widerrufs
Falsche oder fehlende Umsetzung für Speditionslieferung
Falsche oder fehlende Regelungen für Teillieferung
Unzulässiges Einschränken des Widerrufsrechts (Rücknahme der Ware nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung, unzulässiger Ausschluss für bestimmte Warenklassen usw.)
7.) Buttonlösung und Checkout-Seite
Seit 2012 soll für den Kunden genau und sicher zu erkennen sein, wenn ein „Klick“ Geld kostet. Demnach regelt das Gesetz, welche Informationen für die Kunden unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet in welcher Form bereitgehalten werden müssen.
Es reicht als nicht, die Beschriftung des Buttons auf „Kaufen“ umzustellen. Das ist nur einer der Punkte, die umgesetzt werden müssen.
Hinzu kommen aber viele Vorschriften, insbesondere zur Gestaltung des Bestellprozesses und der Checkout-Seite.
Abmahnfallen Buttonlösung
Falsche Beschriftung des Buttons
Falsche Umsetzung auf der Bestellseite
Fehlende Details der Ware auf der Bestellseite
Umsetzung nur beim Warenverkauf, nicht bei Dienstleistungen
8.) Produktbeschreibung
Produktbeschreibungen, Bilder der Ware und Videos sind in der Regel rechtlich geschützt.
Übernehmen Sie nie Fotos und Filme ohne Zustimmung des Urhebers.
Aber auch umfangreiche Produktbeschreibungen und Sammlungen technischer Daten können rechtlich geschützt sein. Kommt es hier zum Content Klau (Übernahme fremder Inhalte) ist das nicht nur ein Urheberrechtsverstoß, sondern kann auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben.
Abmahnfallen Produktbeschreibung
Übernahme von Bildern, Texten und Filmen ohne Zustimmung des Urhebers
Copy & Paste aus Shops der Konkurrenz
Fehlende Urheberbezeichnung bei Bildern und Video
9.) Werbung mit Garantie und Gewährleistung
Kennen Sie den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Dann gibt es auch noch das Widerrufsrecht, dass einem Kunden zusteht.
In Werbeaussagen besteht die Gefahr, dass diese Begriffe verwechselt werden oder durcheinander gebracht.
Oft wird sogenannte "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" abgemahnt wie z.B. "24 Monate Gewährleistung"
Abmahnfallen Werbung
Es wird mit Selbstverständlichkeiten geworben („24 Monate Gewährleistung“)
Werbung mit gesetzlichem Widerrufsrecht („14 Tage Umtauschrecht“)
Bei Werbung mit einer Garantie fehlen die vorgeschriebenen Garantiebedingungen
Verwechseln von Gewährleistung, Umtausch, Widerruf, Rückgabe und Garantie
Fazit
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten durch einen Rechtsanwalt beraten.
Unser Tipp:
Rechtsanwalt Sören Siebert
Kanzlei Siebert Lexow
Lietzenburger Str. 94
10719 Berlin - Charlottenburg
Quelle
Gegen die Krise: In 9 Schritten zum abmahnsicheren Online Shop
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